Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens zur einmaligen Verwendung für Überführungs- und Probefahrten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihre 7-stellige Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I Vorder- und Rückseite (zumindest in Kopie)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (zumindest in Kopie)
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- gültiger TÜV sollte vorhanden sein
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt 13,10 Euro.Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende