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Verwaltung

Wohnraumförderung

Wohnraumförderung – selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie Mietwohnraum im Zweifamilienhaus

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms 

  • den Bau (Neubau, Gebäudeänderung, Gebäudeerweiterung) sowie
  • den Erst- und Zweiterwerb
    von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
    sowie von Mietraum, der sich in Zweifamilienhäusern befindet
  • Anpassungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung 

Wie wird gefördert?
Gefördert wird mit einem zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen (auf die Dauer von 15 Jahren nur 0,5 % Zins). Das Darlehen ist in der Höhe zu bewilligen, die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich ist.
Es darf

  • beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und
  • beim Zweiterwerb höchstens 40 %

der förderfähigen Kosten betragen. 

Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes; das gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. 

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Jedoch besteht auch bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermittel. Wenn die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. 

Weitere Informationen zum staatlichen Baudarlehen finden Sie in unserem Merkblatt

Eine weitere Förderung von Eigenwohnraum (Neubau oder Erwerb) ist durch ein zinsverbilligtes Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo möglich. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den Gesamtkosten. Es beträgt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraumes. Die BayernLabo bietet im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm Darlehensvarianten mit 10- und 15-jähriger Zinsfestschreibung sowie als weitere Alternative eine 30-jähriger Zinsfestschreibung (Volltilgung) an.

Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Für bauliche Maßnahmen zur behinderengerechten Anpassung beim Neubau von Eigenwohnraum und die Anpassung von bestehenden Eigen- und Mietwohnraum (im Zweifamilienhaus) an die Belange von Menschen mit Behinderung , können Eigentümer von Eigenwohnungen ein leistungsfreies Baudarlehen (im Ergebnis ein Zuschuss) bis zu 10.000 Euro erhalten. Dazu zählen z.B. der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Behinderung oder Erkrankung mildern (z.B. eine Rampe für einen Rollstuhlfahrer. 

Information und Antragstellung:
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für ein Informationsgespräch. Bei diesem Informationsgespräch wird geprüft, ob die persönlichen und technischen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen. 

Nehmen Sie dazu folgende Unterlagen mit: 

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen der letzten zwölf Monate (z.B. Gehaltsnachweise, Gewinn- und Verlustrechnungen bei selbstständig tätigen Personen - aufgestellt oder bestätigt vom Steuerberater, Rentenbescheide etc.)
  • aktueller Steuerbescheid
    und soweit bereits vorhanden
  • Vorentwurf des geplanten Bauvorhabens
  • Wohnflächenberechnung und Berechnung des umbauten Raumes 

Die Fördermittel sind immer vor Baubeginn bzw. Abschluss eines Kauf-/Bauvertrages beim Landratsamt Dingolfing-Landau zu beantragen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Carola Loher
Sachbearbeiterin
08731/87-15508731/87-721217carola.loher@landkreis-dingolfing-landau.de
Felix Lehermeier
Stellvertretender Sachbearbeiter
08731/87-250219felix.lehermeier@landkreis-dingolfing-landau.de

Formulare

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Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

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