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Verwaltung

Förderung von ambulanten Pflegediensten

Förderung von ambulanten Pflegediensten im Landkreis Dingolfing-Landau

Im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) wurde ab 01.01.2007 die Förderung von Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe neu geregelt. Die Förderverpflichtung der Kommunen ist mit diesem Zeitpunkt im Bereich der Altenhilfe entfallen. Um den Grundsatz „ambulant vor stationär“ Bedeutung zu verleihen und um für die Patienten weitere Belastungen von Investitionskosten zu vermeiden, hat der Bayer. Landkreistag die Aufrechterhaltung der Förderung von ambulanten Pflegediensten empfohlen.

Die Förderung durch den Landkreis Dingolfing-Landau erfolgt deshalb auf freiwilliger Basis im Rahmen der vom Kreistag im Kreishaushalt jeweils zur Verfügung gestellten Fördermittel und der diesbezüglich dafür geltenden Förderrichtlinien.

Für Sie zuständig

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08731/87-45808731/87-74446brigitte.fischhold@landkreis-dingolfing-landau.de
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Sachbearbeiterin
08731/87-45308731/87-74446sieglinde.hafeneder@landkreis-dingolfing-landau.de

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Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Fax: 08731/87-100

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