Ausstellung neuer Fahrzeugbrief nach Verlust oder Unbrauchbarkeit
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Info-Telefon, KFZ SachbearbeiterIn | 08731/87-400 | 08731/87-746 | 01 | zulassungsstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
- bei Firmen einen Handelsregisterauszug
- die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den bisherigen Fahrzeug-Schein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den bisherigen Fahrzeug-Brief (falls nur unbrauchbar)
- beziehungsweise einen Eigentumsnachweis (bei Verlust)
Entstehende Kosten
Die Gebühr beträgt bei Verlust insgesamt 59,20 Euro.
Bei Verlust oder Fehlen des Fahrzeugbriefes muss der Halter bzw. die Halterin eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Er oder sie muss daher in jedem Fall persönlich vorsprechen.
Anschrift
Kfz-Zulassungsbehörde
Außenstelle Landau, Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d.Isar
Telefon: 09951/2922
Fax: 09951/2723
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende
Kfz-Zulassungsbehörde
Hauptstelle Dingolfing, Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-400
Fax: 08731/87-746
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende