Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
Verwaltung

Antrag auf Umstellung in einen Scheckkartenführerschein

Beschreibung: 

Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.01.2013 ausgestellt) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen lassen.

  • Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:  

Geburtsjahr

Frist, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.07.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

  • Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum) 

Ausstellungsjahr

Frist, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, alle jeweils national gültigen Führerscheindokumente auch untereinander anzuerkennen. Der Führerschein dient der Feststellung der Fahrberechtigung bzw. Fahrerlaubnisklassen. Wenn sich ein Polizist bzgl. der Identität einer Person überzeugen möchte, so muss er sich hierzu der Aufforderung zum Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses bedienen. Die Europäische Union duldet lediglich den Besitz von einem Führerscheindokument pro Person. Sollten Sie also in Besitz eines Führerscheins eines anderen EU-Mitgliedsstaates sein, so sind Sie verpflichtet, den deutschen und den ausländischen Führerschein in einem Dokument zusammenfassen zu lassen.

Den Antrag für den Umtausch können Sie bei uns im Landratsamt vor Ort ausfüllen; falls Sie das aber schon zuhause machen möchten, finden Sie den Antrag auch auf der Homepage des Landratsamtes (Antrag Umtausch in einen Scheckkartenführerschein). 

Hinweis: 

Die genauen, neuen Führerscheinklassen ergeben sich aus der Anlage 3 zur FeV und sind unter anderem vom Erteilungsdatum der Altklasse abhängig.  

Wichtig für Sie zu wissen ist auch, dass die alten Führerscheine auch noch nach der Frist umgetauscht werden können. Die Fahrerlaubnis bleibt bei Versäumen der Frist unverändert bestehen. Damit Sie diese bestehende Fahrerlaubnis nachweisen können, ist allerdings der umgetauschte Führerschein notwendig. Allerdings ist damit zu rechnen, dass nach der vorgeschriebenen Umtauschfrist bei Kontrollen die alten grauen oder rosaroten Führerscheine beanstandet werden und mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu rechnen ist.

Unterlagen: 

  • Vorlage des bisherigen Führerscheins im Original
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 mm x 45 mm
  • ein gültiges Ausweisdokument (oder Meldebestätigung)
  • sog. „Karteikartenabschrift“, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese „Karteikartenabschrift“ können Sie bei der Behörde anfordern, die den Führerschein ausgestellt hat 

Kosten: 

30,30 € (inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei)
ggf. zusätzlich Express-Gebühren in Höhe von 38,00 € 

Bearbeitungszeit: 

Die Bearbeitung beträgt ca. 4 Wochen bei Antragsstellung (nach Eingang aller Unterlagen). Bei eilbedürftigeren Fällen besteht die Möglichkeit einer Express Bestellung. Hierbei Fallen Kosten in Höhe von 38,00 € zusätzlich an.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Lux
Sachbearbeiterin
08731/87-30008731/87-74601fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de
Sterr
Sachbearbeiterin
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Formulare

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Obere Stadt 1
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Fax: 08731/87-100

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