Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Beschreibung:
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden beispielsweise, wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben.
Fahrberechtigung B197:
Mit in Kraft treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
AM15:
Seit dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Klasse AM von bisher 16 Jahre auf 15 Jahre gesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis AM mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage wird im Führerschein neben der Klasse AM mit der Schlüsselzahl 195 eingetragen.
Unterlagen:
- Grundsätzliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltitel
- vollständig Ausgefüllter Antrag (Erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule)
- Bestätigung durch Ihre Meldebehörde auf Seite 2 Ihres Antrages
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
Bitte beachten Sie, dass Online-Erste-Hilfe-Kurse nicht anerkannt werden können!
- Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95)
- Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (Leistungstest) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis „Belegart 0E“ (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen);
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (Schlüsselzahl 95)
- Fahrberechtigung B197:
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt
Diese Teilnahmebescheinigung müssen Sie dem Antrag nicht beilegen. Sie benötigen Sie zur Vorlage beim TÜV.
Kosten:
- 38,80 € ohne Probezeit
- 39,60 € mit Probezeit
- ggf. zuzüglich 32,50 € für die Ausstellung des Fahrerqualifikationsnachweises (Schlüsselzahl 95/FQN)
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitung beträgt ca. 6- 8 Wochen bei Antragsstellung (nach Eingang aller Unterlagen).
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Etzel Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 03 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Weber Sachbearbeiterin | 08731/87-300 | 08731/87-746 | 03 | fuehrerscheinstelle@landkreis-dingolfing-landau.de |
Formulare
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Dingolfing-Landau
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Führerscheinstelle und Verkehrswesen
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle und in der Führerscheinstelle: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten