Landratsamt Dingolfing-Landau

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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Befreiung Wegstreckenzähler / Alarmanlage

gem. §§ 30 Abs. 1, 25 Abs. 2 BOKraft

 

Hinweis

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Mietwagengenehmigung (sofern vorhanden)

 

Beachten Sie:

Ausnahmen für die Alarmanlage sind nur möglich bei Beförderungen mit geringem Gefahrenpotential für den Fahrer. Dies ist der Fall bei Beförderungen von Kranken/Behinderten in umgerüsteten Fahrzeugen (Liegend- oder Rollstuhlvorrichtung) oder bei Beförderungen für bestimmte Firmen, z.B. wegen Abbau eines firmeneigenen Fuhrparks oder Einsatz von Fahrzeugen der gehobenen Luxusklasse (Limousinenserivce). Aber auch in diesen Fällen ist eine Befreiung von der Alarmanlage nur möglich, wenn die Fahrzeuge ausschließlich (zu 100 Prozent) für derartige Beförderungen eingesetzt werden. Dies ist durch dementsprechende Nachweise zu belegen (z.B. durch Verträge, Konkretisierung der Gewerbeausübung).

Hinweise zum Datenschutz

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Antragstellendes Unternehmen

Bestehende / Beantragte Mietwagengenehmigung nach dem PBefG

Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug / die Fahrzeuge

 

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