Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

Tel.: 08731 87-0

Fax: 08731 87-100

info@landkreis-dingolfing-landau.de

www.landkreis-dingolfing-landau.de

Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall 

nach § 78 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1d WHG

 

Bürgerkonto

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Hinweise zum Datenschutz

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller/in

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I. Gebäudestandsicherheit
II. Elektroinstallation, Heizung

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III. Schutz des Gebäudes

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IV. Sonstige Vorsorgemaßnahmen und Hinweise
  • Die Belange des Hochwasserschutzes müssen in der Planung, in der Bauausführung und in der späteren Nutzung beachtet werden.
  • Im konkreten Einzelfall können über die genannten Auskunftspunkte hinaus auch noch weitere Aspekte für eine hochwasserangepasste Ausführung relevant sein. Diese auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen und umzusetzen liegt in der Verantwortung der Unterzeichnenden.
  • Die Einhaltung der oben genannten Anpassungen an die Hochwassersituation kann Schäden im Hochwasserfall nie gänzlich ausschließen, insbesondere gibt das 100­jährliche Hochwasser keinen Wasserhöchststand an. Es kann bei extremen Ereignis­sen auch zu höheren Wasserspiegeln kommen.
  • Auch das richtige Verhalten im Hochwasserfall trägt zur Vermeidung und Minimierung von Schäden bei.
  • Jedermann ist gesetzlich nach § 5 Abs. 2 WHG verpflichtet, geeignete Vorsorgemaß­nahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen.
  • Eine Elementarschadensversicherung ist abgeschlossen, die für Hochwasserschäden aufkommt. Wenn nein: Das Risiko einer Hochwassergefahr und daraus resultierende Schäden sind nicht abgedeckt.
  • Ergänzende Ausführungen zu hochwasserangepassten Bauweisen und Handlungs­empfehlungen sind in der Hochwasserschutzfibel1 zu finden. Aufgrund der sehr unter­schiedlichen Anforderungen an Gebäude, Bauweisen, Konstruktionen, Baumaterialien etc., aber auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen des Hochwassers (wie z. B. Dauer von Hochwasserereignissen, mögliche Vorwarnzeiten, Fließgeschwin­digkeit) wird es keine Standardlösung geben, sondern immer unabhängig von der Bauweise und den Baumaterialien des Gebäudes auf die individuelle Situation ange­passte Konzepte.
  • Weitere Hinweise finden sich auch unter der Rubrik Hochwasser unter www.naturgefahren.bayern.de
  • Über die aktuelle Hochwassersituation und über überschwemmungsgefährdete Gebie­te können Sie sich auf den Internetseiten des Hochwassernachrichtendienstes (www.hnd.bayern.de) und des Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete www.iug.bayern.de informieren.

 

1 „Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und Bauliche Vorsorge“ herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (www.bmi.bund.de)

Sofern die Antragstellung über den Bauherr/in erfolgt ist zwingend eine schriftliche Bestätigung des Entwurfverfasser/in erforderlich!

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