Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

Tel.: 08731 87-0

Fax: 08731 87-100

info@landkreis-dingolfing-landau.de

www.landkreis-dingolfing-landau.de

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz

 

Hinweis

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bedürfnisnachweis: Gültiger Jagdschein oder Bedürfnisbescheinigung des Verbandes/Verein (Vorlage Original bei Abholung)
  • Sachkundeprüfungnachweis (nur bei Erstantrag erforderlich, Vorlage Original bei Abholung)
  • Aufbewahrungsnachweis (Rechnung des Waffenschrankes / Tresors und Fotos vom Waffenschrank / Tresor in geschlossenem und geöffnetem Zustand, sowie vom Typenschild (nur bei Erstantrag erforderlich)

Hinweise zum Datenschutz

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular, ausfüllen und ausdrucken.

PDF-Formular

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Angaben zur Person - Antragsteller(in)

Wohnsitz in den letzten 5 Jahren

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Zusätzliche Schusswaffen können Sie über das grüne Plus-Symbol hinzufügen

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Antragsbegründung

Ich bewahre die Waffe(n)/Munition wie folgt auf:

Bitte beachen Sie: A, B, und A/B-Tresore müssen vor dem 06. Juli 2017 in Nutzung genommen worden sein, sonst darf nur noch Munition darin gelagert werden. Denken Sie bei A und B Tresoren an die Trennungspflicht von Waffen und passender Munition.

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Sachkunde
Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
Erforderliche Unterlagen

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt nach Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, je nach Antragstellungsart etwa 1-6 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

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