Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

Tel.: 08731 87-0

Fax: 08731 87-100

info@landkreis-dingolfing-landau.de

www.landkreis-dingolfing-landau.de

Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

(§ 27 Sprengstoffgesetz) 

 

Neuerteilung einer Sprengstoffrechtliche Erlaubnis 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Fachkundenachweis 
  • Bedürfnis (Jagdschein und/oder Schützenbescheinigung)
  • Bilder und ausführliche Beschreibung des Pulverlagers

Gebühr 150,00 € 

 

 

Verlängerung einer Sprengstoffrechtliche Erlaubnis

 

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Bedürfnis (Jagdschein und/oder Schützenbescheinigung)

 

 Gebühr 75,00 € 

 

 

Änderung einer Sprengstoffrechtliche Erlaubnis 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

  • bei neuer/zusätzlicher Pulverart: ausführliche Begründung
  • bei zusätzlicher Fachkunde: Fachkundenachweis

 

Gebühr 75,00 € 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie HIER

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular, ausfüllen und ausdrucken.

PDF-Formular

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Dann können Sie unter dem folgenden Link die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Address

Personalien des Antragsstellers werden nachgewiesen durch Reisepass /  Bundespersonalausweis.

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einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 Sprengstoffgesetz.

Für einen Zeitraum von 5 Jahren werden folgende explosionsgefährliche Stoffe benötigt:

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Die explosionsgefährlichen Stoffe werden wie folgt benötigt:
Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung

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Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Bei Ersterteilung: 

  • Fachkundenachweis 
  • Bedürfnis (Jagdschein und/oder Schützenbescheinigung)
  • Bilder und ausführliche Beschreibung des Pulverlagers

Bei Verlängerung:

  • Bedürfnis (Jagdschein und/oder Schützenbescheinigung)

Bei Änderung:

  • bei neuer/zusätzlicher Pulverart: ausführliche Begründung
  • bei zusätzlicher Fachkunde: Fachkundenachweis

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an. Über die Schaltfläche „Datei auswählen“ können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Weitere Unterlagen mit dem grünen "+" hochladen

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Angaben gemacht wurden bzw. die geforderten Dokumente hochgeladen wurde.

Falls Sie bereits ein Erlaubnisdokument besitzen in welchem noch Platz für einen Verlängerungseintrag ist, lassen Sie uns dieses bitte zur Änderung im Original zukommen:

 

Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

 

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Wie geht es weiter?

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

Die Erlaubnis wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

Neuerteilung einer Sprengstoffrechtliche Erlaubnis - Gebühr 150,00 € 

 

Verlängerung einer Sprengstoffrechtliche Erlaubnis - Gebühr 75,00 € 

 

Änderung einer Sprengstoffrechtliche Erlaubnis - Gebühr 75,00 € 

 

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