Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

Tel.: 08731 87-0

Fax: 08731 87-100

info@landkreis-dingolfing-landau.de

www.landkreis-dingolfing-landau.de

Antrag für die Erlaubnis zum Führen von Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen

"Kleiner Waffenschein"

 

Hinweise und Erklärung
 

  • Kosten Erteilung 150,00€
  • Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist kostenpflichtig.
  • Die oben bezeichneten Schusswaffen dürfen Sie erst dann führen, wenn Sie im Besitz der beantragten Erlaubnis sind. Jeder Verstoß wird als Straftat verfolgt und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.
  • Das Überlassen oben bezeichneter Schusswaffen an Personen unter 18 Jahre ist verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 10.000€
  • Es ist auch mit Kleinem Waffenschein verboten, die oben bezeichneten Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen. Hierzu gehören auch Faschings-, Theater-, Kino- oder Tanzveranstaltungen jeder Art (einschließlich des regelmäßigen Diskothekenbetriebes). Jeder Verstoß wird als Straftat verfolgt.
  • Waffen und Munition müssen stets so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhandenkommen können (Diebstahl, Verlust) oder unbefugte Dritte, z.B. minderjährige Familienangehörige, sie an sich nehmen können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde (Landratsamt). Verstöße führen zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und können mit Bußgeld bis zu 10.000€ geahndet werden. Die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition hat gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 AWaffV ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (mit Schlüssel- und Zahlenschloss mechanisch oder elektronisch) zu erfolgen. Verstöße führen zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit und können mit Bußgeld bis zu 10.000€ geahndet werden.

 

Hinweise zum Datenschutz

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

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Kein Bürgerkonto

 

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Angaben zur Person - Antragsteller/in

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Hauptwohnungen
Nebenwohnungen
Zuzug aus dem Ausland

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Sichere Aufbewahrung

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung

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