Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing

Tel.: 08731 87-0

Fax: 08731 87-100

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Antrag auf Ausnahmegenehmigung von Alterserfordernis zum Schießen 

 zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10 – 12 Jahren (§ 27 Abs. 4 WaffG / § 3 Abs. 3 WaffG)

 

Hinweis

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung des Kindes
  • Bestätigung des Schützenvereins => Vordruck
  • Stellungnahme der Gemeinde => Vordruck 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Angaben gemacht wurden bzw. die erforderlichen Dokumente hochgeladen wurden.

Hinweise zum Datenschutz

Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular, ausfüllen und ausdrucken.

PDF-Formular

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie unter dem folgenden Link die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

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Angaben zur Person - Antragsteller(in)
Sorgerecht
Ich / Wir beantrage(n) für ein Kind

eine Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 4 des Waffengesetzes zum Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen auf genehmigten Schießstätten.

 

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 2 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).