Lizenziert für Landratsamt Dingolfing-Landau

 

Informationspflichten des Landratsamtes Dingolfing bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

 

1.    Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 

Anträge im Bereich Sozialwesen

 

2.    Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 

Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Telefon 08731 / 87-0,

Fax: 08731 / 87-100, E-Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de.

 

3.  Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Landratsamt Dingolfing-Landau, Datenschutzbeauftragter, Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing,

Telefon-Nr. 08731 / 87-0, E-Mail: datenschutzbeaftragter@landkreis-dingolfing-landau.de

 

 

3.    Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

 

Das Landratsamt Dingolfing-Landau verarbeitet Daten zum Zweck der gesetzlichen

Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ggf. in Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen.

Insbesondere ist es uns nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DSGVO in Verbindung mit Art.

4 Abs. 1 BayDSG erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen

Daten zu verarbeiten. Sollten Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, stützt sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO.

 

5.   Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

 

Ihre personenbezogenen Daten können zum Zweck der Aufgabenerledigung an Dritte,

insb. an auf rechtlicher Grundlage am Verwaltungsverfahren zu beteiligende weitere Sachgebiete

oder andere Stellen bzw. Sozialleistungsträger übermittelt werden.

 

6.  Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland

 

Sofern es zu einer Datenweitergabe an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation kommt wird darauf im Einzelfall hingewiesen.

 

7.   Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Dingolfing-Landau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung. Informationen hierzu erhalten Sie ggf. von der für Sie zuständigen

Sachbearbeitung.

 

8.  Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

 

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

 

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz,

Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Telefon-Nr. 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

 

 

9.  Pflicht zur Bereitstellung der Daten

 

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c DSVGO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 des BayDSG

und den spezialgesetzlichen Mitwirkungspflichten.

Die  Behörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag bearbeiten zu können.

 

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden

oder die Leistungen müssen versagt oder entzogen werden.