Vogelgrippe am See in Wörth amtlich bestätigt;
05.05.2023
Vogelgrippe am See in Wörth amtlich bestätigt;
Auch Landkreis betroffen – Inzwischen etwa 700 tote Möwen aufgefunden – Risiko-orientierte Aufstallungspflicht angeordnet
Dingolfing-Landau. Seit Ende vergangener Woche sind rund 700 tote Schwarzkopfmöwen im Bereich Badesee bei Wörth aufgefunden worden. Die Untersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat nun den Erreger der Vogelgrippe innerhalb der Wildvogel-Population festgestellt. Aus diesem Grund erlassen das Landratsamt Landshut und das Landratsamt Dingolfing-Landau Allgemeinverfügungen, die eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Hausgeflügel vorsieht.
Das Sperr- und Risikogebiet erstreckt sich auf folgende Gebiete:
- eine Zone mit einem Radius von fünf Kilometern um den Wörther See,
- ein 500 Meter breiter Uferstreifen entlang der Fließgewässer Isar und Vils
- ein 500 Meter breiter Uferstreifen um Stillgewässer, die größer als ein Hektar sind.
Die Gebietsgrenzen der Aufstallungszone finden sich unter folgenden Link
in einer skalierbaren Karte.
Der Text der Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link verfügbar:
Grundsätzlich ist das Vogelgrippevirus nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand haben sich Menschen bislang nur durch den intensiven, direkten Kontakt mit erkranktem oder verendetem Geflügel bzw. mit dessen Ausscheidungen infiziert. Das Virus ist daher in erster Linie als Tierseuchenerreger zu betrachten. Ein Risiko für den Menschen, sich in Badegewässern oder beim Sonnenbaden an deren Ufern zu infizieren, hält das Bundesinstitut für Risikobewertung für unwahrscheinlich.
Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Geflügel wird in den festgelegten Risikogebieten eine Aufstallung angeordnet, um einer Ansteckung der Tiere mit der Geflügelpest und der Ausbreitung der Krankheit entgegen zu wirken. Das heißt, die Tierhalter müssen ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach Oben gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung zur Seite eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Bei Schwarzkopfmöwen handelt es sich um gute Flugvögel, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie im frisch infizierten Zustand und bevor sie Krankheitssymptome aufweisen oder aufgrund der Krankheit geschwächt sind, noch viele Kilometer fliegen können und dadurch mit infizierten Ausscheidungen andere Wildvögel und im Freien gehaltene Vögel infizieren können.
Aufgrund der raschen Ausbreitung und der hohen Anzahl an dokumentierten Totfunden geht das Veterinäramt Dingolfing-Landau von einem hochdynamischen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation aus, das vom hochpathogenem Erreger (H5N1) der Geflügelpest, getragen wird. Daher ist in den nächsten Tagen und Wochen von einer akuten Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel in Teilen der Landkreise Landshut und Dingolfing-Landau auszugehen.
Kategorien: Pressemitteilung