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Vereinsförderung: Frist verlängert

01.03.2023

Vereinsförderung: Frist verlängert
Anträge können noch bis zum 15. März eingereicht werden

Dingolfing-Landau. Auch im Jahr 2023 werden zur Förderung der Sport- und Schützenvereine Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und des Landkreises Dingolfing-Landau zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den neuen Sportförderrichtlinien, gültig ab 01.01.2023. 

Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wurde die Antragsfrist vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration für das Förderjahr 2023 ausnahmsweise um zwei Wochen verlängert. 

Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15.03.2023 beim Landratsamt eingegangen sind. 

Auch zusätzliche Lizenzen können bis zum neuen Termin noch nachgereicht werden. 

Da es sich bei dem Termin um eine Ausschlussfrist handelt, können nach dem 15.03.2023 eingehende Anträge oder Lizenzen ausnahmslos keine Berücksichtigung finden.

Kategorien: Pressemitteilung