Landratsamt Dingolfing-Landau Landratsamt Dingolfing-Landau
mark-gae304dcfd_1920.jpg

Vereinsförderung: Frist läuft ab

17.02.2023

Dingolfing-Landau. Auch im Jahr 2023 werden zur Förderung der Sport- und Schützenvereine Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und des Landkreises Dingolfing-Landau zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den neuen Sportförderrichtlinien, gültig ab 01.01.2023. Anträge für die „Vereinspauschale 2023“ müssen bis zum 1. März 2023 vollständig im Landratsamt vorliegen.

Einen Anspruch auf die Fördermittel haben Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die rechtsfähig und steuerrechtlich gemeinnützig sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und deren Beitragsaufkommen die vorgegebenen Mindestbeitragssätze erreichen. In den Genuss der Förderung können mit der Vereinspauschale auch Vereine ohne Übungsleiter kommen.

Vorausgesetzt wird jedoch, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den erreichten Mitgliedereinheiten und den in Bayern zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Mitgliedereinheiten errechnen sich aus erwachsenen Mitgliedern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre und nach gültigen Übungsleiter-Lizenzen. Neu ist, dass Mitglieder mit Behinderung zehnfach gewichtet werden. Sie müssen dafür vom Verein zum Ende des Vorjahres beim BVS oder einer ähnlichen Dachorganisation gemeldet sein.

Die Bayerische Staatsregierung hat – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – für das Jahr 2023 eine erneute Verdoppelung der Vereinspauschale auf den Weg gebracht.

Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehenden Vollzugserleichterungen werden aufgehoben. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden.

Wenn eine Lizenz nicht im Original vorgelegt wird, sondern als Kopie oder digital, so ist die unterschriebene Erklärung zur Einreichung von Lizenzen 2023 beizufügen. Zu beachten ist, dass nur das neue Formular für dieses Jahr akzeptiert werden kann. Formblätter aus den Vorjahren sind nicht gültig. Der Freistaat Bayern weist darauf hin, dass zukünftig EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen werden.

Nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern muss bei den Beitragseinnahmen das Mindestbeitragsaufkommen erreicht werden. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben weiterhin bestehen.

Die Antragsunterlagen, die Erklärung zur Einreichung von Lizenzen sowie die Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen können auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter www.landkreis-dingolfing-landau.de /Bürgerservice/Formulare/Download/Vereinspauschale geladen werden. Bei dem Termin 1. März handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können ausnahmslos keine Berücksichtigung finden.

Nachdem auch alle erforderlichen Anlagen bis zum Termin eingereicht sein müssen, müssen die Vereine die Anträge umgehend stellen, damit ggf. fehlende Unterlagen noch angefordert und fristgemäß nachgereicht werden können.

Für das Verfahren 2023 steht erstmals ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Link dazu wird ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts Dingolfing-Landau bereitgestellt. Hier ist jedoch eine Anmeldung über BayernID mit Authentifizierung erforderlich.