Vereinsförderung: Frist läuft ab; Anträge auf Vereinspauschale müssen bis 3. März vorliegen
13.02.2025
Vereinsförderung: Frist läuft ab; Anträge auf Vereinspauschale müssen bis 3. März vorliegen
Dingolfing-Landau. Auch im Jahr 2025 werden zur Förderung der Sport- und Schützenvereine Haushaltsmittel des Freistaats Bayern und des Landkreises Dingolfing-Landau zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien. Stichtag für die Antragstellung ist grundsätzlich der 1. März. Da dieser Tag 2025 auf einen Samstag fällt, müssen die Anträge für die „Vereinspauschale 2025“ spätestens bis Montag, 3. März 2025, vollständig im Landratsamt vorliegen.
Einen Anspruch auf die Fördermittel haben Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten, die rechtsfähig und steuerrechtlich gemeinnützig sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und deren Beitragsaufkommen die vorgegebenen Mindestbeitragssätze erreichen. In den Genuss der Förderung können auch Vereine ohne Übungsleiter kommen.
Vorausgesetzt wird jedoch, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den sich ergebenden Mitgliedereinheiten und den in Bayern zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Mitgliedereinheiten errechnen sich aus erwachsenen Mitgliedern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahre (entsprechend der Mitgliedermeldung bei der Dachorganisation wie BLSV usw.) und nach Übungsleiterlizenzen. Mitglieder mit Behinderung werden zehnfach gewichtet, wenn sie beim BVS oder einer ähnlichen Dachorganisation entsprechend gemeldet sind.
Nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern muss bei den Beitragseinnahmen das Mindestbeitragsaufkommen erreicht werden. Die bisherigen Einrechnungsmöglichkeiten von Spenden und Erlösen aus Veranstaltungen bleiben weiterhin bestehen.
Es können nur Übungsleiterlizenzen berücksichtigt werden, die in der aktuellen Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen des Staatsministeriums enthalten sind, im Förderjahr im Sportbetrieb des jeweiligen Vereins eingesetzt werden sollen und gültig sind.
Neu ist ab 2025, dass auch Übungsleiterlizenzen für Rehabilitationssport geltend gemacht werden können. Diese waren bisher nicht förderfähig.
Die Lizenzen können im Original, als Kopie oder digital eingereicht werden. Die Vorlage der bisherigen „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist nicht mehr erforderlich.
Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ vorzulegen.
Der Freistaat Bayern weist darauf hin, dass zukünftig EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vorgenommen werden.
Die Antragsunterlagen, die Erklärung zur Teilung von Lizenzen, die Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen, sowie ein Hinweisblatt zur Antragstellung können auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter Antragsformular_Vereinspauschale_2025.pdf geladen werden. Bei dem Termin 3. März handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können ausnahmslos keine Berücksichtigung finden.
Nachdem auch alle erforderlichen Anlagen bis zum Termin eingereicht sein müssen, werden die Vereine dringend aufgefordert, die Anträge umgehend zu stellen, damit ggf. fehlende Unterlagen noch angefordert und fristgemäß nachgereicht werden können.
Der PDF-Antrag mit Anlagen kann in Papierform oder per E-Mail übersandt werden.
Für das Verfahren steht auch ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Link dazu wird ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts Dingolfing-Landau bereitgestellt. Hier ist eine Anmeldung über BayernID mit Authentifizierung erforderlich.
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