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Toter Schwan war mit Geflügelpest-Erreger infiziert

14.03.2023

Toter Schwan war mit Geflügelpest-Erreger infiziert 

Veterinäramt weist aus aktuellem Anlass nochmals auf geltende Sicherheitsmaßnahmen hin 

Dingolfing-Landau. Das Veterinäramt am Landratsamt Dingolfing-Landau hat bei einem toten Schwan die sogenannte „Geflügelpest“ amtlich festgestellt. Das Tier war an der Isar in der Nähe von Dingolfing gefunden worden. 

Das Landratsamt weist deshalb nochmals auf die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und das Fütterungsverbot von Wildvögeln (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) hin. Diese Maßnahmen wurden bereits am 23. November 2022 per Allgemeinverfügung angeordnet; hier der Link: A M T S B L A T T  . 

Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist aufgrund der aktuellen Seuchenlage zwingend erforderlich. Das Veterinäramt weist alle Geflügelhalter insbesondere darauf hin, zum Schutz ihrer Tiere den Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu vermeiden. Futter und Einstreu sind wildvogelsicher zu lagern. 

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt. Der direkte Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln sollte trotzdem vermieden werden.

Kategorien: Pressemitteilung