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Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestvermeidung

20.10.2022

Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestvermeidung
Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe

 

Dingolfing-Landau. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest in Bayern zu vermeiden, beschränkt der Freistaat die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe. Dazu hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes einzusehen. 

Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen (HPAIV) in Europa hat auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht und breitet sich von Norddeutschland in Richtung Süddeutschland aus. Trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen ist daher auch in Bayern jederzeit mit einem Ausbruchsgeschehen zu rechnen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung für das Auftreten von HPAIV in Bayern zu der Einschätzung, dass entsprechende Vorsicht insbesondere beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, vor allem bei der Abgabe im Reisegewerbe, angezeigt ist. 

Um dieses Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, wird es aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) daher als notwendig erachtet, die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe zu beschränken. 

Hierzu werden von den Landkreisen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung für den Landkreis Dingolfing-Landau kann im Amtsblatt eingesehen werden

www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/amtsblaetter/  

Geflügel darf im Reisegewerbe gewerbsmäßig nur abgegeben werden, soweit die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder, im Fall von Enten und Gänsen, virologisch nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Ergebnis auf Geflügelpest untersucht worden sind. Beginn der Viertagesfrist ist der Tag des auf der tierärztlichen Bescheinigung eingetragenen Untersuchungsdatums bzw. des Datums des Laboruntersuchungsbefundes. Es wird darum gebeten, dass Personen, die im Reisegewerbe angebotenes Geflügel erwerben, sich die entsprechenden Befunde durch den Händler zeigen lassen. Sollten entsprechende Befunde nicht vorgelegt werden, wird um umgehende Information an das Veterinäramt per Telefon (08731 87-507) oder per E-Mail

veterinaerwesen@landkreis-dingolfing-landau.de  gebeten. 

Das Veterinäramt Dingolfing-Landau bittet um dringende Beachtung.