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Maskenpflicht im öffentlichen Gesundheitsdienst

21.10.2022

Maskenpflicht im öffentlichen Gesundheitsdienst 

Dingolfing-Landau. Nach den aktuellsten Corona-Regeln der Bundesregierung gilt in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, für Besucherinnen und Besuchern die FFP2-Maskenpflicht. 

Dies betrifft im Landkreis Dingolfing-Landau das Gesundheitsamt im Auenweg 7 in Dingolfing sowie die Suchtberatung und Schwangerenberatung im Steinweg 17 in Dingolfing. Dort ist beim Betreten des Gebäudes künftig die Maske wieder verpflichtend. 

Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher gilt grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 14. Geburtstag. Kinder unter sechs Jahren sind von den Maskenpflichten generell ausgenommen.