Maskenpflicht im öffentlichen Gesundheitsdienst
21.10.2022
Maskenpflicht im öffentlichen Gesundheitsdienst
Dingolfing-Landau. Nach den aktuellsten Corona-Regeln der Bundesregierung gilt in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, für Besucherinnen und Besuchern die FFP2-Maskenpflicht.
Dies betrifft im Landkreis Dingolfing-Landau das Gesundheitsamt im Auenweg 7 in Dingolfing sowie die Suchtberatung und Schwangerenberatung im Steinweg 17 in Dingolfing. Dort ist beim Betreten des Gebäudes künftig die Maske wieder verpflichtend.
Die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher gilt grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 14. Geburtstag. Kinder unter sechs Jahren sind von den Maskenpflichten generell ausgenommen.