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Illegale Entsorgung von Grünschnitt im Wald schadet Natur und Umwelt

18.03.2025

Illegale Entsorgung von Grünschnitt im Wald schadet Natur und Umwelt
Landratsamt erinnert an richtige Entsorgung von Gartenabfällen und warnt vor Folgen für den Wald 

 

Dingolfing-Landau. Mit den ersten warmen Tagen beginnt für viele Gartenbesitzer die Gartensaison. Sträucher werden geschnitten, Beete vorbereitet und Rasenflächen gepflegt. Doch leider ist diese Zeit auch immer wieder Anlass für Beschwerden von Waldbesitzern und Forstleuten: Immer häufiger werden Grünabfälle wie Zweige, Strünke, Rasenschnitt oder Laub am Waldrand, an Wegen oder auf Waldparkplätzen abgelagert. Dabei herrscht häufig der Irrglaube, es handle sich um ein harmloses Vorgehen. Doch genau das ist nicht der Fall: Die Ablagerung von Gartenabfällen im Wald ist keine „natürliche Kompostierung“, sondern eine unzulässige Abfallentsorgung und damit eine Ordnungswidrigkeit. 

Der Wald ist ein empfindliches Ökosystem mit einem fein austarierten Nährstoffhaushalt. Durch die Ablagerung von Gartenabfällen werden dem Boden übermäßig viele Nährstoffe zugeführt, wodurch das natürliche Gleichgewicht gestört wird. Zudem besteht die Gefahr, dass gebietsfremde Gartenpflanzen, die mit dem Grünschnitt in den Wald gelangen, heimische Arten verdrängen und die Naturverjüngung des Waldes beeinträchtigen. 

An den Ablagerungsstellen erstickt der Grünschnitt die Bodenvegetation, schädigt den Waldboden und fördert die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten. Nicht selten folgen auf die Grünablagerungen auch weitere illegale Müllentsorgungen. 

Das Landratsamt Dingolfing-Landau weist deshalb eindringlich darauf hin, dass Grünschnitt ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Hierfür stehen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Neben der Eigenkompostierung im Garten können pflanzliche Abfälle über die Biotonne entsorgt oder zu den Grüngutannahmestellen des AWV Isar-Inn gebracht werden. 

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf dem eigenen Grundstück zulässig – jedoch nur außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile und ausschließlich werktags zwischen 6 und 18 Uhr. Dabei sind strenge Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, um Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauch sowie ein Übergreifen des Feuers zu vermeiden. 

Für Rückfragen steht Frau Vögel vom Landratsamt Dingolfing-Landau unter der Telefonnummer 08731 87-202 gerne zur Verfügung.

Kategorien: Pressemitteilung