Geflügelpest im Landkreis Landshut: Die wichtigsten Pflichten für Betriebe in der Überwachungszone
15.11.2022
Geflügelpest im Landkreis Landshut: Die wichtigsten Pflichten für Betriebe in der Überwachungszone
Dingolfing-Landau. Am Samstag ist der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Landshut im Bereich der Gemeinde Schalkham festgestellt worden. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius eingerichtet. Von der Überwachungszone sind daher auch Teile von Frontenhausen und Marklkofen betroffen. In diesem Bereich kommen Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für die dort ansässigen Geflügelhalter zum Tragen.
Das Landratsamt Dingolfing-Landau hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die betroffenen Gebiete benannt und Gebietskarten dargestellt sind sowie die notwendigen Maßnahmen angeordnet wurden. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden
Die wichtigsten Pflichten für Betriebe in der Überwachungszone sind:
- Die im Bestand gehaltenen Vögel sind in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) zu halten.
- Dem Landratsamt sind unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel anderer Arten sowie jede Änderung anzuzeigen.
- Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in noch aus dem Bestand verbracht werden.
- Die jeweiligen Ställe oder sonstigen Standorte dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Nach Verlassen der Ställe ist die Schutzkleidung abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren oder, im Fall von Einwegkleidung, unschädlich zu beseitigen.
- Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel und sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Betrieb, in dem Vögel gehalten werden, befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Dingolfing-Landau, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel) bisher noch nicht nachgekommen sind, diese unverzüglich beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Veterinäramt, Telefon 08731 87-507, Fax 08731 87-751 oder per E-Mail veterinaerwesen@landkreis-dingolfing-landau.de bzw. über das Anmeldeformular Tierhaltungen auf der Homepage des Landkreises
anzuzeigen haben.