Führerscheine bis 19. Juli umtauschen
17.06.2022
Führerscheine bis 19. Juli umtauschen;
Jahrgänge zwischen 1953 bis 1958 mit grauem oder rosaroten Schein betroffen
Dingolfing-Landau. Das Landratsamt weist alle Führerschein-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, bei denen der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde (also grauer oder rosaroter Papierführerschein), darauf hin, dass der Gesetzgeber hier eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 vorgesehen hat.
Für den Umtausch ist die Führerscheinstelle im Landratsamt Dingolfing-Landau, Obere Stadt, zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 8 bis 11.45 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 13.30 bis 15.45 Uhr.
Für den Umtausch ist Folgendes mitzubringen:
- Vorlage des bisherigen Führerscheins im Original
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 mm x 45 mm
- Ausweisdokument
- die „Karteikartenabschrift“, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde. Diese „Karteikartenabschrift“ können Sie bei der Behörde anfordern, die den Führerschein ausgestellt hat
Den Antrag für den Umtausch kann man vor Ort im Landratsamt ausfüllen oder bereits zuhause. Der Antrag ist auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik „Verwaltung“, „Führerscheinstelle“ zu finden. Die Kosten für den Umtausch betragen 30,30 Euro.
Wichtig zu wissen ist auch, dass diese alten Führerscheine auch noch nach dem 19. Januar 2022 umgetauscht werden können. Die Fahrerlaubnis bleibt bei Versäumen der Frist unverändert bestehen. Damit man die bestehende Fahrerlaubnis nachweisen kann, ist allerdings der umgetauschte Führerschein notwendig. Allerdings ist damit zu rechnen, dass nach dem 19. Juli 2022 bei Kontrollen die alten grauen oder rosaroten Führerscheine (bei den Geburtsjahrgängen 1953 – 1958) beanstandet werden und mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu rechnen ist.
Sollten Sie telefonische Rückfragen haben, steht Ihnen unsere Führerschein-Hotline unter der Telefon-Nummer 08731 87-300, während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Führerscheininhaber anderer Geburtsjahrgänge mit grauem oder rosarotem Führerschein haben noch mehr Zeit für den Umtausch:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers / Tag, bis zu dem Führerschein umgetauscht sein muss
- vor 1953
bis 19.01.2033 - 1953 – 1958
bis 19.01.2022 - 1959 – 1964
bis 19.01.2023 - 1965 – 1970
bis 19.01.2024 - 1971 oder später
bis 19.01.2025
Keine Eile besteht auch für Führerscheininhaber, die schon einen Scheckkartenführerschein haben. Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen zwar ebenfalls umgetauscht werden. Hier ist allerdings das Ausstellungsdatum des Scheckkartenführerscheins maßgebend. Die ersten, die hier umtauschen müssen, sind die Scheckkarteninhaber, deren Führerscheine von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden: bis 19.01.2026.