Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine; Frist läuft ab – Anträge müssen bis 15. Mai 2023 vorliegen
05.05.2023
Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine;
Frist läuft ab – Anträge müssen bis 15. Mai 2023 vorliegen
Dingolfing-Landau. Die Sport- und Schützenvereine in Bayern können einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. Damit sollen Mehrausgaben, die den Sport- und Schützenvereinen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise entstehen, abgemildert werden. Die Zuwendung soll den Vereinen helfen, ihren Sportbetrieb und ihr Sportangebot trotz gestiegener Ausgaben weiter aufrechtzuerhalten und insbesondere eine kostenbedingte Schließung von Sportanlagen zu verhindern.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.
Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landratsamt möglich. Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag im PDF-Format kann auf der Internetseite des Landratsamtes Dingolfing-Landau unter www.landkreis-dingolfing.de Bürgerservice/Formulare/Download/ Energiepreiszuschuss geladen werden.
Daneben steht auch ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Link dazu wird ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Dingolfing-Landau bereitgestellt. Hier ist eine Anmeldung über BayernID mit Authentifizierung erforderlich.
Im Zuge der Antragstellung müssen noch keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst zu Beginn des Jahres 2024 einreichen.