Biodiversität, Moor- und Klimaschutz werden in Förderprogrammen honoriert
16.01.2023
Biodiversität, Moor- und Klimaschutz werden in Förderprogrammen honoriert
Antragstellung für das Bayerische Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm bis 23. Februar möglich
Dingolfing-Landau. Zur Förderung der Biodiversität sowie für den Moor- und Klimaschutz bieten das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), das Moorbauernprogramm sowie das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) in diesem Jahr wieder viele Fördermaßnahmen an.
Flächenbewirtschafter, die Flächen im Sinne des Natur-, Arten- und Umweltschutzes bewirtschaften möchten, haben wieder die Möglichkeit, fünfjährige Bewirtschaftungsvereinbarungen im Rahmen des VNP und KULAP abzuschließen. Der Antrag ist im „iBalis“ bis zum 23. Februar 2023 zu stellen. Für die VNP-Antragstellung stellt die untere Naturschutzbehörde ein sogenanntes „Bewertungsblatt“ aus, auf dem die Fördermaßnahmen festgehalten sind. Für die Erstellung des Bewertungsblattes muss auf der Förderfläche ein korrekt abgegrenztes landwirtschaftliches „Feldstück“ eingerichtet sein.
Neue Fördermaßnahmen sind unter anderem für Feldvögel wie den Kiebitz und die Feldlerche aufgenommen worden. Die VNP-Maßnahme Q24 „Lerchenfenster“ honoriert in Verbindung mit der Maßnahme G11 „extensive Ackernutzung“ die Anlage von sogenannten nicht angesäten Lerchenfenstern. Dabei müssen pro Hektar mindestens drei Flächen mit mindestens jeweils 100 Quadratmetern angelegt werden. Auch mit den KULAP-Maßnahmen K60 „Feldvogelinseln“ sowie K61 „Verspätete Aussaat“ (Maisanbau ab 21. Mai) können Ackerbrüter, insbesondere Kiebitze, gefördert werden. Die Auszahlung der KULAP-Maßnahme K61 „verspätete Aussaat“ mit 500 Euro pro Hektar erfolgt nur in dem Jahr, in dem eine Maisaussaat erfolgt. Die übrigen Jahre im fünfjährigen Förderzeitraum ohne Maisanbau gibt es keine Bewirtschaftungsauflagen.
Bestehende Streuobstwiesen werden auch weiterhin im VNP und KULAP gefördert. Neben der VNP-Förderung „Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz“ und einem Schnittzeitpunkt ab 15. Juni kommt eine Förderung der vorhandenen Hochstamm-Obstbäume von zwölf Euro pro Baum hinzu. Für bestimmte Bewirtschaftungserschwernisse gibt es weitere Zuschläge. So wird z.B. die Verwendung eines insektenschonenden Messermähwerks mit 140 Euro statt wie bisher mit 120 Euro pro Hektar honoriert.
Weitere Informationen zur Agrarförderung finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
https://www.stmelf.bayern.de/kulap
Interessenten für VNP-Fördermöglichkeiten können sich vom zuständigen Sachbearbeiter an der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Matthias Walch (Telefon 08731 87-238) beraten lassen. Die Vor-Ort-Beratung erfolgt durch einen freien Mitarbeiter des Landschaftspflegeverbandes Dingolfing-Landau, Agraringenieur Siegfried Pschibul-Markgraf.
Die Neuanlage und Erweiterung von Streuobstwiesen sowie die Schaffung artenreicher Wiesen wird vom Freistaat Bayern des Weiteren über die Landschaftspflegerichtlinien gefördert. Interessenten können sich bei Michael Stadler vom Landschaftspflegeverband Dingolfing-Landau (Telefon 08731 87-378) melden.
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