Antragstellung wird digital
31.01.2023
Neueinführung des Portals „myVIA“ für alle Anträge rund um die Schülerbeförderung
Dingolfing-Landau. Ab sofort digitalisiert der Landkreis die Antragstellung für die Schülerbeförderung zu allen weiterführenden Schulen, sonderpädagogischen Förderzentren, den Berufsschulen und Berufsfachschulen, die bisher schriftlich über einen sogenannten Erfassungsbogen erfolgte. Dies sorgt für eine enorme Beschleunigung der Bearbeitungszeit. Auch die Antragstellung für eine Fahrtkostenerstattung erfolgt künftig digital.
Die Beantragung für beförderungspflichtige Schüler und Schülerinnen bis zur Jahrgangsstufe 10 wird online über das Portal „myVIA“ durchgeführt. Das Portal ist ab sofort zu erreichen unter: schulweg.landkreis-dingolfing-landau.de (Wichtig: ohne www.). Die Inhalte des Portals sind auf Deutsch und Englisch aufrufbar.
Als Erziehungsberechtigter, bzw. volljähriger Schüler, erstellen dort einen Account, der mit einer Verifizierungs-E-Mail freigeschaltet wird. Dort erfasst man die Daten des Schülers, für den die Beförderung beantragt werden soll, und erstellt dann den Antrag für die Fahrkarte. Für neuangemeldete Schüler bitte den Antrag erst nach erfolgreicher Anmeldung an der Schule stellen.
Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Selbstverständlich bleiben die Grunddaten hinterlegt, sodass dies keinen großen Aufwand mehr darstellt. Bestandsschüler sollen den Antrag im Zeitraum 1. März bis 30. April für das darauffolgende Schuljahr stellen (also: 1. März bis 30. April 2023 für das Schuljahr 2023/24).
Die Meldung über einen etwaigen Fahrkartenverlust läuft wie bisher über die Sekretariate der Schulen oder direkt an die Schülerbeförderung. Bei Schulaustritt oder Umzug ist die Fahrkarte samt Wertmarken im Sekretariat zurückzugeben.
Schüler mit Vollzeitunterricht ab der 11. Jahrgangsstufe können ebenfalls eine Jahresfahrkarte online über „myVIA“ beantragen. Dort müssen entweder die erforderlichen Nachweise zur Befreiung vom Eigenanteil hochgeladen oder der Eigenanteil an das in den FAQs genannte Konto überwiesen werden. Sollte kein Dokument hochgeladen worden sein, geht die Schülerbeförderung von einem Zahlungseingang des Eigenanteils innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung aus.
Für das Schuljahr 2023/24 abweichend erst ab 01.07.2023!
Für Schülerinnen und Schüler, die sich nach Ende des Schuljahres ihre gekauften Tickets oder die Fahrten mit dem Pkw erstatten lassen möchten, erfolgt die Antragstellung ebenfalls in „myVIA“. Die gekauften Tickets müssen jedoch im Original unter Angabe des Namens, der Adresse und der besuchten Schule eingereicht werden. Alle weiteren Unterlagen (z.B. Stundenplan) können auch online übermittelt werden. Onlinetickets und Abbuchungsbelege für QR-Code-Tickets können ebenfalls online hochgeladen werden.
Die Antragstellung auf Anerkennung des privaten Kfz (Vorausbescheid) erfolgt auch online über „myVIA“. Der Stundenplan oder die Angaben zu einer eventuellen Fahrgemeinschaft sollen dort hochgeladen werden. Die Einholung der Schulbestätigung erfolgt automatisch.