42-641-04-02-04-15-A358
Wasserrecht;
Herstellung/Erweiterung eines Grundwasserbaggersees auf den Grundstücken FlNrn. 4857 und 4857/2, Gem. Wallersdorf, Ludwig Ortmeier
Herr Ludwig Ortmeier hat die Planfeststellung gem. §§ 67 Abs. 2, 68 WHG zur Herstellung/Erweiterung eines Grundwasserbaggersees auf die Grundstücke FlNr. 4857 und 4857/2, Gem. Wallersdorf, beantragt.
Dies wird hiermit gem. Art 73 BayVwVfG öffentlich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass
1)
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben (Verzeichnis der Unterlagen, Anschreiben, Eingabeplan, Lageplan, Übersichtslageplan, Bepflanzungsplan, Erläuterungsbericht mit Mengenberechnung, UVP-Bericht, Kompensationsberechnung), in der Zeit von Freitag, den 20.12.2024, bis Montag, den 20.01.2025, beim Markt Wallersdorf während der Dienststunden ausliegen, sowie im Internet unter folgendem Link https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ einsehbar sind.
Zudem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die zugrundeliegenden Antragsunterlagen im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://www.uvp-verbund.de) unter der Kategorie „Wasserwirtschaftliche Vorhaben“ zugänglich.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht in Papierform ausgelegten Unterlagen (Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfg, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
2)
für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde.
3)
jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Donnerstag, den 20.02.2025 (Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mamming oder beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Zimmer 221, Einwendungen gegen den Plan erheben kann. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die zu erlassende Entscheidung einzulegen, können bei den vorgenannten Stellen bis einschließlich Montag, den 20.02.2025, Stellungnahmen zu dem Plan abgeben;
4)
die bis 20.02.2025 eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen im Erörterungstermin behandelt werden. Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.
5)
bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
6)
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Dingolfing, den 06.12.2024
Landratsamt Dingolfing-Landau
gez.
Hollrotter
Oberregierungsrätin
Erweiterung der bestehenden Kiesgrube, Unterlagen
- 0. Titelblatt.pdf
- 0a.Verzeichnis der Unterlagen.pdf
- 1. Anschreiben mit Erläuterung des Vorhabens.pdf
- 2. Eingabeplan und Profile.pdf
- 3. Lageplan M 1-1000.pdf
- 4. Übersichtslageplan M 1-25000.pdf
- 5. Übersichtslageplan M 1-5000.pdf
- 6. Bepflanzungsplan.pdf
- 7. Grundstücksverzeichnis.pdf
- 8. Angaben zur Unweltverträglichkeit.pdf
- 8a. Erläuterungsbericht.pdf
- 9. Berechnung der Ausbeutemenge.pdf
- 10. Umweltvertraeglichkeitspruefung.PDF
- 11. Regionalplan Region Landshut(13).pdf
- 12. Kompensationsberechnung.pdf