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Jugendschöffen gesucht

01.02.2023

Jugendschöffen gesucht 

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden wieder Jugendschöffen im Landkreis Dingolfing-Landau gesucht. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus der Bevölkerung, die als ehrenamtliche Laien-Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden eingesetzt am Amtsgericht Landau a.d.Isar und am Landgericht Landshut.

Das Landratsamt Dingolfing-Landau - Kreisjugendamt - bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 vor.

 

Als Jugendschöffen sollen nur Personen berufen werden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, im Landkreis Dingolfing-Landau wohnen, zwischen 25 und 69 Jahre alt und nicht vorbestraft sind.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Außerdem sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollten nicht bevorzugt werden, vielmehr sollen geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Schöffen erfolgt im Laufe des Jahres 2023 durch das Amtsgericht Landau a.d.Isar, das aus einer vom Jugendhilfeausschuss erstellten Vorschlagsliste die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber aussucht. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis 20.03.2023 bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisjugendamt- Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, bewerben. Das Bewerbungsformular und weiteres Informationsmaterial kann heruntergeladen werden unter, siehe Dokumente unten!

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Dingolfing-Landau –Kreisjugendamt-  unter der Tel.Nr. 08731/87426.