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Informationen für ehrenamtliche Helfer

Informationen für ehrenamtliche Helfer

Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten, Pfarrfesten und ähnlichen Veranstaltungen fallen nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene infektionshygienische Belehrungspflicht gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Das Bayerische Gesundheitsministerium geht – wie auch die übrigen Bundesländer – davon aus, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen nicht „gewerbsmäßig“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes tätig sind. Gleichwohl sollen ehrenamtliche Helfer zur Vermeidung lebensmittelassoziierter Infektionen über die Grundlagen des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln belehrt werden (Leitfaden für ehrenamtliche Helfer).

Hygienefehler im Umgang mit Lebensmitteln können zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, die besonders bei Kleinkindern, älteren oder immungeschwächten Menschen lebensbedrohlich werden können. Auch bei Vereins- und Straßenfesten kann schnell ein großer Personenkreis betroffen sein.

Da die Verantwortlichkeit zur Einhaltung und Umsetzung der Hygieneanforderungen bei den Vereinen und Veranstaltern liegt, sind diese dazu angehalten, ihre Mitwirkenden, entsprechend der durchzuführenden Tätigkeiten, mit Hilfe des jeweils aktuellen Merkblattes, über die infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln zu informieren und - empfehlenswerter Weise - die Durchführung entsprechend zu dokumentieren. Dies kann mittels einer formlosen Tabelle mit (Datum, Name, Unterschrift des Unterwiesenen) erfolgen.

Für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmittel umgehen, besteht die Pflicht zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt/Ärztin.

Krankheitserreger, wie z.B. Salmonellen, Campylobacter und bestimmte Colibakterien, können sich besonders leicht in bestimmten Speisen vermehren. Hierzu gehören Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milchprodukten, Eier und Eierspeisen, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Fische/Meeresfrüchte und Erzeugnisse daraus, Speiseeis und –halberzeugnisse, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr und Samen für deren Herstellung. Bereits bei Zimmertemperatur können sich Bakterien hier innerhalb von wenigen Stunden rapide vermehren.

Unterlagen:

Leitfaden zur Unterweisung von ehrenamtlichen Helfern (bayern.de)